Der Download-Text ist für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine amtliche Fassung des Gesetzestextes finden Sie im Bundesgesetzblatt, BGBl I Seite 3951 vom 18. November 2013 (PDF: 6,3 MB). Zum PDF-Download auf den Seiten der juris GmbH. PDF . Die Richtlinie 2002/91/EG fordert von uns bei “Nichtwohngebäuden” auch den Energiebedarf für Beleuchtung und Kühlung mit einzubeziehen. Dazu ist die DIN 18599 mit über 800 Seiten in 10 Teilen erschienen. Energieausweise für “nicht Wohngebäude” müssen nach dieser Norm berechnet werden und mit einem Referenzgebäude verglichen werden, dessen Randbedingungen in der EnEV 2009/2007 festgelegt werden. Der Umrechnungsfaktor f U {displaystyle f_{U}} beinhaltet das Verhältnis von unterem Heizwert zu oberem Heizwert der verwendeten Brennstoffe. Der Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die z.
B. durch Heizkörper an einen beheizten Raum abgegeben wird. Für neugebaute Häuser wird laut der Energieeinsparverordnung der Niedrigenergiehaus-Standard mit einem spezifischen Heizwärmebedarf von 40–70 kWh/(m²·a) gefordert. Bugeld nach EnEV 2014 bei Versten bersicht zu Bereichen, Betroffenen, Handlungen und Bugeldern Die Überarbeitung der Energieeinsparverordnung findet ihren eigentlichen Ursprung im Kyoto-Protokoll von 1997 und dem damit verbundenen Ziel der Bundesregierung, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Inhaltliche Grundlage des aktuellen Beschlusses ist die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU). Eigentlich schreibt die EU-Richtlinie ein Inkrafttreten der Landesregelung bis zum 9. Januar 2013 vor. Dieser Termin konnte nicht gehalten werden. Energie-Angaben in Immobilien-Anzeigen Arbeitshilfe des BMWi und BMUB zur EnEV 2014, 16a Für das Berechnungsverfahren für Wohngebäude gemäß Energieeinsparverordnung 2014/2016 (DIN V 4108-6/DIN V 4701-10, Referenzgebäudeverfahren) steht Ihnen hier eine Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung (Monatsbilanzverfahren, Referenzgebäudeverfahren). Wenn Sie die Erhhung des EnEV-Standards im Verordnungstext nachvollziehen wollen, lesen Sie unsere folgende Erluterungen: Der Endenergiebedarf ist die berechnete Energiemenge, die bei deutschlandweit gemittelten Klimaverhältnissen zur Deckung des Heizwärmebedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs einschließlich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird. Wie groß diese Energiemenge tatsächlich ist, hängt von den Lebensgewohnheiten der Gebäudebenutzer und den jeweiligen örtlichen Klimaverhältnissen ab.
Rückschlüsse auf die energietechnischen Qualitäten eines Gebäudes sind auch anhand des dokumentierten Strom-, Öl-, Gas-, Holz- oder Kohleverbrauchs möglich. Primrenergiefaktor Strom:In der EnEV 2014, Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebude), Nr. 2 (Berechnungsverfahren fr Wohngebude (zu 3 Absatz 3, 9 Absatz 2 und 5) Nr. 2.1 (Berechnung des Jahres-Primrenergiebedarfs), unter Nummer 2.1.1 lautet die Regelung wie folgt: “… Fr elektrischen Strom ist abweichend von Satz 2 als Primrenergiefaktor fr den nicht erneuerbaren Anteil ab dem 1. Januar 2016 der Wert 1,8 zu verwenden; fr den durch Anlagen mit Kraft-Wrme-Kopplung erzeugten und nach Abzug des Eigenbedarfs in das Verbundnetz eingespeisten Strom gilt unbeschadet des ersten Halbsatzes der dafr in DIN V 18599-1: 2011-12 angegebene Wert von 2,8. Wird als Wrmeerzeuger eine zum Gebude gehrige Anlage mit Kraft-Wrme-Kopplung genutzt, so ist fr deren Berechnung DIN V 18599-9: 2011-12 Abschnitt 5.1.7 Verfahren B zu verwenden….” In die Anlagenaufwandszahl e p {displaystyle e_{p}} fließt unter anderem der Primärenergiefaktor ein. Dieser erweiterte Rahmen ermöglicht es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz in gewissem Maße miteinander zu verrechnen, also eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage auszugleichen oder umgekehrt.